Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite

Die Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite (SECCI) sind ein vorvertragliches Informationsformular, das Kreditgeber Verbrauchern vor Abschluss eines Kreditvertrags aushändigen müssen. Inhalt und Berechnung des effektiven Jahreszinses richten sich nach den EU-Richtlinien 2008/48/EG und 2023/2225.

In Deutschland überwacht die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) das Verbraucherkreditrecht. Die neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2, 2023/2225) gilt EU-weit ab dem 20.11.2026.

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